GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR ABGASSYSTEME

Sicher unterwegs. Wir bei DRiV haben uns verpflichtet, hochwertige Kfz-Teile zu liefern, die auf Zuverlässigkeit, Leistung und ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr ausgelegt sind. Unsere Garantie spiegelt dieses Engagement wider und bietet Schutz vor Material- und Herstellungsfehlern, sofern die Produkte gemäß unseren Spezifikationen eingebaut und verwendet werden. Im Folgenden finden Sie die Garantiebedingungen für Europa, den Nahen Osten und Afrika sowie Informationen zu Garantieumfang, Schadensabwicklung und Kundenservice.
OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).
Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.
Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert.
Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.
Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien
Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.
Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:
- Englisch: www.drivparts.com/en-eu/claims.html
- Französisch: www.drivparts.com/fr-fr/claims.html
- Deutsch: www.drivparts.com/de-de/claims.html
- Italienisch: www.drivparts.com/it-it/claims.html
- Spanisch: www.drivparts.com/es-es/claims.html
- Russisch: www.drivparts.com/ru-ru/claims.html
Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.
Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.
DRIV-REGIONEN IN EMEA
Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:
- *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
- *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
- *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
- *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
- *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
- *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
- *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
- *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):
- Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
- Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
- Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
- Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
- Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
- Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
- Überholte oder recycelte Produkte.
- Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
- Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
- Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
- Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
- Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.
WALKER
VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (SPEZIELL FÜR EMISSIONSKONTROLLPRODUKTE):
- Reklamationen, bei denen beschädigte Montageteile wie Gummischutzkappen, beschädigte Federanschläge usw. (wieder) verwendet wurden.
- Schäden, die durch unsachgemäße Montage verursacht wurden.
- Die Garantie gilt nur, wenn dem Händler die Originalrechnung für das Teil vorgelegt wird.
- Partikelfilter, der für seine ordnungsgemäße Funktion ein Additiv benötigt, und das Fahrzeug ohne Nachfüllen des Additivs betrieben wird.
- Übermäßige Korrosion, verursacht durch Einwirkung abnormaler Bedingungen oder unsachgemäße Lagerung.
- Verwendung von Dichtpaste vor dem Katalysator, dem Partikelfilter, der selektiven katalytischen Reduktion oder dem Benzinpartikelfilter.
- Übermäßiger Einsatz von Dichtpaste, der zu Klappergeräuschen im Auspuffschalldämpfer führt.
- Ungewöhnlicher Fahrzyklus, der zu einer Verstopfung des Partikelfilters oder zu weiteren Ablagerungen im Inneren der Auspuffteile führt.
- Reklamationen, die durch andere Fahrzeugkomponenten verursacht werden, die nicht vom Fahrzeughersteller empfohlen werden.
- Die Kosten für Demontage und Montage sind nicht in der Garantie enthalten.
- Die Funktionsfähigkeit des Partikelfilters, des Benzinpartikelfilters, der selektiven katalytischen Reduktion oder des Katalysators, wenn sichtbare Schäden am Gehäuse aufgrund eines Aufpralls auf äußere Hindernisse vorliegen.
WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN DER GARANTIE FÜR DAS WALKER®-AUSPUFFSYSTEM
- Der Auspuff wurde nicht gemäß den Empfehlungen von Walker installiert (beachten Sie die Checkliste der DPF-Lieferteile, Montage gemäß den Empfehlungen des Fahrzeugherstellers).
- Hardware-Teile, die nicht gleichzeitig zum Zeitpunkt der Montage ausgetauscht wurden. Eine Walker-Auspuffanlage, die mit einem alten oder zuvor beschädigten Montagesatz installiert wurde, ist von der Garantie ausgeschlossen.
- Ein Teil, das in eine Auspuffanlage eingebaut wurde, die vor oder hinter dem beanstandeten Teil mit nicht typgenehmigten Auspuffteilen ausgestattet ist.
- Die Verwendung von Teilen in Fahrzeugen, für die sie nicht vorgesehen sind, wie im Walker-Katalog oder dessen späteren Änderungen angegeben.
- Mängel, die durch einen Defekt von Motorkomponenten verursacht wurden oder nicht im Zusammenhang mit dem Herstellungsprozess des Walker®-Teils stehen (wie z. B. Zündausfälle, beschädigte Einspritzdüsen, Störungen der Abgasrückführung, Turboladerausfälle, Ausfälle von Lambdasonden oder Temperatursensoren, Luftlecks aufgrund unsachgemäßer Montageverfahren usw.).
GARANTIEDAUER – Gültig für Region *1;*2;*3;*4;*5;*6;*7;*8
| Produktkategorie | Marke(n) | Reihe | Garantiedauer |
| Standard-Pkw & leichte Nutz-fahrzeuge | |||
| DPF, GPF, SCR, Schalldämpfer, Rohre | Walker | Walker | 3 Jahre |
| Hardware | Walker | 2 Jahre |
Wann immer Sie während der Arbeit Probleme haben oder technische Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere diensthabenden Werkstatt-Gurus im Callcenter. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten nur auf Ihre Frage.
Sie können uns während der im Raum EMEA geltenden Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichen und erhalten eine schnelle und professionelle Antwort.
Unsere Gurus sprechen Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch. Per E-Mail gestellte Fragen können wir auch in anderen Sprachen beantworten. Probieren Sie es aus:
- Telefon: Garage Gurus On-Call
- E-Mail: support@gurusoncall.tech
DIE NEUESTEN PRODUKTEINFÜHRUNGEN VON DRiV
Bei DRiV erweitern wir kontinuierlich unser Produktportfolio, um den sich wandelnden Anforderungen moderner Fahrzeuge, Reparaturfachleute und des globalen Aftermarkets gerecht zu werden.
