GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR KLIMATISIERUNG UND HEIZUNG

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Sicher unterwegs. Wir bei DRiV haben uns verpflichtet, hochwertige Kfz-Teile zu liefern, die auf Zuverlässigkeit, Leistung und ein sicheres Gefühl im Straßenverkehr ausgelegt sind. Unsere Garantie spiegelt dieses Engagement wider und bietet Schutz vor Material- und Herstellungsfehlern, sofern die Produkte gemäß unseren Spezifikationen eingebaut und verwendet werden. Im Folgenden finden Sie die Garantiebedingungen für Europa, den Nahen Osten und Afrika sowie Informationen zu Garantieumfang, Schadensabwicklung und Kundenservice.

 

OFFIZIELLE GARANTIEERKLÄRUNG FÜR TENNECO-PRODUKTE IN EUROPA, DEM NAHEN OSTEN UND AFRIKA

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Erklärung dient nicht dazu, den Umfang oder die Absicht geltender gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen bestehender Verträge zu definieren, einzuschränken oder zu beschreiben. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Erklärung und anderen offiziellen bilateralen Garantiebedingungen haben letztere Vorrang. Alle in dieser Erklärung genannten Marken sind eingetragene Marken von Tenneco Inc. oder einer ihrer Tochtergesellschaften in einem oder mehreren Ländern, vertrieben durch Federal-Mogul und/oder DRiV (im Folgenden gemeinsam „DRiV“).

Die von uns gelieferten Teile entsprechen zum Zeitpunkt der Lieferung ihren Spezifikationen und sind während der genannten Gewährleistungsfrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Diese Gewährleistung gilt nur für Mängel, die unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs bei normalem Verschleiß des Teils und ordnungsgemäßer Verwendung der Teile gemäß den Spezifikationen, Anweisungen und dem Katalog von DRiV auftreten. DRiV übernimmt keine Haftung für Mängel oder Ausfälle, die auf übermäßigen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, Einsatz außerhalb der normalen Betriebsbedingungen, Missbrauch (Rennen, Rallye oder Motorsport sowie Offroad-Einsatz), Recycling oder Aufarbeitung, oder auf Änderungen an den Teilen, Modifikationen der Teile oder den Einsatz der Teile in anderen Anwendungen oder Fahrzeugen als den im DRiV-Katalog angegebenen zurückzuführen sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum des Einbaus. Eine Gewährleistungsleistung führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist noch setzt sie eine neue Gewährleistungsfrist in Gang.

Im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs ist DRiV nach eigenem Ermessen verpflichtet, die betreffenden DRiV-Teile kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis der Teile zu erstatten, unter normalen Bedingungen innerhalb einer festgelegten Frist, abhängig von den Einzelheiten der schriftlichen Gewährleistung, wie in den nachstehenden Abschnitten erläutert. 

Unsere Garantie gilt unabhängig von und zusätzlich zu all Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten, auf die Sie im Falle von Mängeln Anspruch haben und die von dieser Garantie unberührt bleiben.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet DRiV nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder Ansprüche Dritter.

Diese Garantie wird ausgestellt von: Federal-Mogul Global Aftermarket EMEA B.V., Prins Boudewijnlaan 5, 2550 Kontich, Belgien


Englisches Kundenportal: www.drivparts.com/en-eu/claims.html

In allen Fällen gelten die Garantiebedingungen der jeweiligen Partnerorganisation, bei der das Produkt erworben wurde. Im Falle eines Garantieanspruchs oder bezüglich der Garantiebedingungen wenden Sie sich bitte an die Organisation, bei der das Produkt erworben wurde.

Wenn Sie Direktkunde von DRiV, Kontich, Belgien, und dessen direkten und indirekten Tochtergesellschaften in der EMEA-Region sind (d. h. Sie haben für Ihre Einkäufe eine Rechnung direkt von DRiV erhalten), können Sie Ihren Garantieanspruch über das DRiV-Garantieportal geltend machen:

Die Garantiebedingungen gelten für eingebaute Teile, nicht für Probleme, die vor dem Einbau oder während des Transports und/oder der Lagerung auftreten. Wenn Teile im Rahmen der Garantie an Ihren lokalen Lieferanten zurückgesandt wurden, hat DRiV das Recht, alle Komponenten einschließlich aller zugehörigen Teile zu prüfen, um festzustellen, ob der Defekt mit der Art und Weise des Einbaus zusammenhängt, ob ein Problem mit den zugehörigen Komponenten vorliegt oder ob ein anderer Grund vorliegt.

Alle Ansprüche müssen über den anerkannten Händler abgewickelt werden, der das Teil ursprünglich verkauft hat. Der Anspruch kann dann an das Unternehmen weitergeleitet werden, von dem das Teil stamm.


DRIV-REGIONEN IN EMEA

Die in diesem Dokument aufgeführten Garantiebedingungen gelten für Europa, den Nahen Osten und Afrika. Diese Regionen sind wie folgt definiert:

  • *1= Region-1: Europäische Union: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Isle of Man, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden..
  • *2=Region-2: Europäische Länder, die nicht Teil der Union sind, aber die gleichen Bedingungen aufweisen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Guernsey, Island, Kosovo, Liechtenstein, Norwegen, San Marino, Svalbard, Schweiz, Serbien, Montenegro, Monaco, Nordmazedonien, Vereinigtes Königreich, Vatikanstadt.
  • *3= Region-3: Europa ohne EU: Aserbaidschan, Bouvetinsel, Falklandinseln, Färöer, Georgien, Gibraltar, Grönland, Jersey, Moldawien, Türkei, Ukraine.
  • *4=Region-4: Eurasische Wirtschaftsunion: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan.
  • *5=Region-5: Naher und Ferner Osten: Afghanistan, Bahrain, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Mauretanien, Oman, Pakistan, Palästina, Katar, Saudi-Arabien, Tadschikistan, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan, Jemen, Dschibuti.
  • *6=Region-6: Nordafrika: Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, Côte d’Ivoire, die Demokratische Republik Kongo, die Republik Kongo, Ägypten, Äquatorialguinea, Gabun, Gambia, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Marokko, Senegal, Sierra Leone, Togo, Tunesien, die Westsahara.
  • *7=Region-7: Zentralafrika: Angola, Botswana, Burundi, Kap Verde, Komoren, Eritrea, Äthiopien, Ghana,  Kenia, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Mayotte, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Nigeria, Réunion, Ruanda, St. Helena, São Tomé und Príncipe, Seychellen, Somalia, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Swasiland, Tansania, Uganda, Sambia, Simbabwe.
  • *8=Region-8: Südafrika: Republik Südafrika.


VON DER GARANTIE AUSGESCHLOSSEN (ALLGEMEIN):

  • Normale Abnutzung. Alle Teile müssen gemäß dem vom Fahrzeughersteller empfohlenen Wartungsplan ausgetauscht werden.
  • Alle Probleme, die dadurch entstehen, dass das Teil nicht von einem professionellen Monteur eingebaut wurde.
  • Produkte, die durch unsachgemäße Montage und/oder die Verwendung falscher Montagewerkzeuge entgegen den Spezifikationen des Fahrzeugherstellers und/oder von DRiV verändert oder beschädigt wurden.
  • Durch Unfälle verursachte Produktschäden.
  • Produkte, die durch den Einbau in ein anderes Fahrzeug/einen anderen Motor als im DRiV-Katalog oder dessen späteren Ergänzungen angegeben beschädigt wurden.
  • Produkte, die unsachgemäß verwendet wurden (Renn- und Rallyesportzwecke, Offroad-Einsatz mit ungeeignetem Fahrzeug  , es sei denn, ein Produkt wurde ausdrücklich für eine solche Verwendung vorgesehen, sowie Unfallschäden, fehlerhafte Montage, unsachgemäße oder verspätete Wartung oder unsachgemäße Anwendung.
  • Überholte oder recycelte Produkte.
  • Unsachgemäße Lagerung des Teils: Es ist erforderlich, dass Teile unter trockenen und kühlen Lagerbedingungen gelagert werden.
  • Produkte, deren auf der Produktverpackung angegebenes Verfallsdatum überschritten ist.
  • Produkte, die während des Transports beschädigt wurden.
  • Vor der Regulierung eines Schadensfalls behält sich DRiV das Recht vor, alle betroffenen DRiV- und Nicht-DRiV-Teile zu untersuchen, um festzustellen, ob sie einen Mitverschuldensfaktor im Schadensfall darstellen.
  • Diese Garantie hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte.

 

DIE WALKER-GARANTIE DECKT KEINE AUSFÄLLE ODER SCHÄDEN AB, DIE DURCH:

  • Unsachgemäßer Einbau, einschließlich der Nichtbeachtung von OEM-Servicehandbüchern, technischen Merkblättern oder empfohlenen Reparaturverfahren.
  • Das Versäumnis, bei der Installation erforderliche Komponenten wie Trockner, Akkumulatoren, Kondensatoren mit integrierten Trocknern, Expansionsventile oder O-Ringe zu ersetzen.
  • Wiederverwendung von alten oder verunreinigten Teilen (z. B. O-Ringe, Expansionsventile oder Filterelemente) beim Einbau.
  • Verwendung von Dichtungspasten oder nicht zugelassenen Dichtungsmitteln, die Systemkomponenten verunreinigen oder beschädigen können.
  • Überkreuzen, Überdrehen oder unsachgemäße Anwendung des Drehmoments bei der Montage von Rohren, Sensoren oder Befestigungselementen.
  • Falsche Verlegung oder Montage von Schläuchen, Rohren oder elektrischen Anschlüssen, die mechanischen Verschleiß oder thermische Belastung verursachen.
  • Verwendung falscher oder verunreinigter Werkzeuge oder Servicegeräte (z. B. Vakuumpumpen, Kältemittelkennzeichnungsgeräte, Rückgewinnungsmaschinen).
  • Unsachgemäße Evakuierung, Ladevorgänge oder Systemdruckkontrolle, die zu Luft- oder Feuchtigkeitsverunreinigungen und Bauteilversagen führen.
  • Verwendung von nicht zugelassenen Kältemitteltypen, Ölen oder chemischen Zusätzen (z. B. Leckstoppmitteln).
  • Betrieb mit falschem Kältemittelfüllstand (Über- oder Unterfüllung).
  • Verschmutzung des Systems durch Feuchtigkeit, Schlamm, Metallpartikel oder andere Fremdkörper.
  • Verwendung von Komponenten in Fahrzeugen oder Systemen, die nicht im Walker Katalog oder seinen offiziellen Ergänzungen aufgeführt sind.
  • Schäden, die durch unbefugte Änderungen an der HLK-Anlage verursacht werden (z. B. Nachrüstungen, Umgehung von Steuerungen, Änderung der Druckparameter).
  • Betrieb im Gelände, im Motorsport oder in kommerziellen Anwendungen, die nicht für das Bauteil zugelassen sind.
  • Schäden, die durch einen Aufprall, eine Kollision mit externen Objekten oder das Eindringen von Trümmern verursacht werden.
  • Schäden aufgrund von Korrosion, übermäßiger Vibration, unsachgemäßer Lagerung oder Umwelteinflüssen (z. B. extreme Hitze, Kälte oder Streusalz).
  • Ausfall von Walker HVAC-Komponenten aufgrund des Ausfalls verwandter oder vorgelagerter Komponenten (z. B. verstopftes Expansionsventil, blockierter Verflüssiger oder blockierter Verdichter).
  • Elektrische Ausfälle, die durch unsachgemäße Verkabelung, Kurzschlüsse, Spannungsspitzen oder unerlaubte elektrische Veränderungen verursacht werden.
  • Kosten für Diagnose, Systemspülung, Nachfüllen von Kältemittel, Arbeit oder Installation.

 

GARANTIELÄNGE - Gültig für die Regionen 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 8

GARANTIEZEITSERIE
3 JAHRE*STANDARD-PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGE: Walker Innenraumgebläse, Walker Kondensatoren, Walker Trockner, Walker-Kompressoren, Walker Verdampfer, Walker Expansionsventile. 

*Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Installation.

Wenn du bei deiner Arbeit auf Probleme stößt oder technische Unterstützung brauchst, kannst du dich jederzeit an unser Callcenter Garage Gurus On-Call wenden. Unsere Meistertechniker verfügen über ein umfangreiches Wissen und warten auf deine Frage. 

Kontaktiere uns per E-Mail, um eine schnelle und professionelle Antwort zu erhalten. Probiere es aus:

·       Für E-Mail Kontakt: support@gurusoncall.tech

DIE NEUESTEN PRODUKTEINFÜHRUNGEN VON DRiV

Bei DRiV erweitern wir kontinuierlich unser Produktportfolio, um den sich wandelnden Anforderungen moderner Fahrzeuge, Reparaturfachleute und des globalen Aftermarkets gerecht zu werden.
 

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